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   OVG Saarland, 13.03.2008 - 1 B 403/07   

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https://dejure.org/2008,12116
OVG Saarland, 13.03.2008 - 1 B 403/07 (https://dejure.org/2008,12116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.03.2008 - 1 B 403/07 (https://dejure.org/2008,12116)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. März 2008 - 1 B 403/07 (https://dejure.org/2008,12116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilnahme eines Landwirtes an einer Agrarumweltmaßnahme und Biotopschutz beziehungsweise Schutz nach der FFH-Richtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines Landwirtes an einer Agrarumweltmaßnahme und am Biotopschutz bzw. Schutz nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie); Recht zur Umwandlung von in Grünland umgewandeltes Ackerland binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist nach Ablauf einer aus ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 18 Abs. 3; ; BNatSchG § 30 Abs. 2 S. 2; ; FGlG § 1; ; SNG § 22 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme eines Landwirtes an einer Agrarumweltmaßnahme und Biotopschutz beziehungsweise Schutz nach der FFH-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2008 - 1 B 403/07
    Bis zur Listung richtete sich der Schutzstatus der gemeldeten Flächen nach den insoweit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 13.1.2005 - C-117/03 -, NVwZ 2005, 311 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 7.9.2005 und vom 31.1.2006, jeweils 4 B 49/05, juris) für maßgeblich erachteten Kriterien und der zu deren Umsetzung im Saarland erlassenen Vorschrift des § 24 Abs. 2 SNG.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2008 - 1 B 403/07
    Für die dargelegte Auffassung des Senats, dass die Option des Antragstellers, die in die Agrarumweltmaßnahme eingebrachten Flächen nach Ablauf der Maßnahme wieder im bisherigen Umfang als Ackerland nutzen zu dürfen, bei der Ermittlung des nach der FFH-Richtlinie geltenden Schutzregimes zu berücksichtigen ist, spricht schließlich auch die seitens des Antragstellers in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 28.4.1988 - 170/86 -, juris) , in der dieser anhand einer den Milchmarkt betreffenden Nichtvermarktungsverpflichtung aufgezeigt hat, dass das Vertrauen der Erzeuger, nach Ablauf einer zeitlich begrenzten Verpflichtungsdauer wieder Referenzmengen zugeteilt zu bekommen, schutzwürdig und eine dieses Vertrauen missachtende EG-Verordnung daher insoweit rechtswidrig ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Zu den öffentlichen Programmen im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG fallen etwa Agrarumweltmaßnahmen (z.B. "Umwandlung von Ackerland in Grünland") (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 13.03.2008 - 1 B 403/07 -, NuR 2008, 434 [435]).
  • VG Saarlouis, 20.01.2010 - 5 K 571/08

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung auf

    Auf die Beschwerde des Klägers stellte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 13.03.2008 (1 B 403/07) die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes 5 L 788/07 und 5 K 789/07 sowie des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes 1 B 403/07 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Zu der Frage, ob der Kläger nach Ablauf der von ihm eingegangenen Umwandlungsverpflichtung gehindert ist, die nunmehr auf den streitgegenständlichen Fläche bestehenden Biotope umzubrechen, weil diese im Geltungsbereich des Natura 2000-Gebietes Nr. 6408-308 "Südteil des Nohfeldener Rhyolith-Massivs" liegen, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 13.03.2008 - 1 B 403/07 - ausgeführt, dass der Umbruch ehemaliger Umwandlungsflächen dem Schutzregime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH- Richtlinie nicht unterliege, da die dort formulierten Voraussetzungen der Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung tatbestandlich nicht erfüllt seien.

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